Interessenvertreter für Vorstände
Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V.

Der Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. ist am 07. Jun i 2019 aus der Verschmelzung der "Westdeutschen genossenschaftlichen Bankleitervereinigung e.V." und dem "Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter Norddeutschland e.V. " entstanden. Sie hat ihren juristischen Sitz in Düsseldorf.

Unser Einzugsgebiet entspricht dem Verbandsgebiet des Genossenschaftsverbandes-Verband der Regionen e.V. und des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e.V.

Unsere berufsständige Vereinigung

  • versteht sich
    als ein freiwilliger Zusammenschluss von Vorständen von Genossenschaftsbanken. In dieser Form einer Solidargemeinschaft nimmt sie die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Belange unserer Kollegen wahr.
  • hat zum Ziel
    die berufliche und soziale Förderung ihrer Mitglieder, die Stärkung der verantwortlichen Bankvorstände und Geschäftsführer von Warengenossenschaften der genossenschaftlichen Organisation.
  • dient der Sicherung von Entscheidungendie zur Wahrung der rechtlichen und faktischen Eigenständigkeit von Genossenschaften den Vorständen abverlangt werden. Dies geschieht durch den Austausch von Erfahrungen, Informationen und Ergebnissen innerhalb der eigenen Vereinigung, der genossenschaftlichen Organisation und aus der Zusammenarbeit mit den übrigen berufsständischen Vereinigungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und den Niederlanden.
  • greift Probleme auf
    die alle angehen und berufsspezifisch in der Gemeinschaft leichter und/oder in Form von Orientierungshilfen gelöst werden können. Beispielhaft seien genannt:
    • Dienstvertrag mit Gehaltsempfehlungen
    • Pensionsvertrag mit Altersversorgungsempfehlungen
    • arbeitsrechtliche Fragen
    • versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen
    • Vertretungsfragen bei Streitfällen aus dem Dienstverhältnis
    • Fortbildung und Schulung aus der Organstellung
    • Stellung des Vorstandes in der Strukturentwicklung der Kreditgenossenschaften
    • u.v.a.

     

Sie, als Vorstand einer Genossenschaftsbank

  • festigen Ihre berufliche Position
    wenn auch Sie den Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. durch Ihre Mitgliedschaft stärken
  • leisten Hilfe zur Selbsthilfe
    weil die erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Interessen und Forderungen oft nur in einer starken Gemeinschaft möglich ist.
  • tragen bei zur Lösung
    anstehender berufsständischer Fragen und Aufgaben im Zusammenschluss Gleichgesinnter. Dieses ist die bewährte Erkenntnis genossenschaftlicher Arbeit.
  • haben mehr Erfolg
    • als Mitglied der Vereinigung durch nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch
    • Fortbildung in organschaftsrechtlichen Fragen
    • Information über aktuelle Dienst- und Versorgungsverträge nebst Empfehlungen und über die Genossenschaftliche Geschäftsleiter-Rechtsschutzversicherung
  • werden Sie Mitglied
    des Berufsverbandes genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V., indem Sie uns Ihre Beitrittserklärung zusenden.

Verbunden mit der Mitgliedschaft ist unser Gruppenvertrag mit der R+V-Rechtsschutzversicherung, durch den Sie versicherte Person in der "Genossenschaftlichen Geschäftsleiter-Rechtsschutzversicherung" werden. Die Jahresprämiensätze sind unter dem Menüpunkt "Beitrag" ersichtlich.

Sollte Ihr Haus eine D&O-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie auf den Baustein Vermögensschadenrechtsschutz verzichten. In diesem Fall reduziert sich die Jahresprämie.

Durch die Mitgliedschaft

  • ist Rechtsberatung im Rahmen unserer Vereinbarung durch die Rechtsanwälte Tschöpe, Schipp, Clemenz in Gütersloh in dienstvertraglichen Fragen gegeben
  • beraten Sie die Vorstandsmitglieder im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes
  • steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit für Fragen aus dem Dienstverhältnis zur Verfügung
  • können Sie an Seminaren der Vereinigung teilnehmen
  • informieren wir Sie nach Bedarf über aktuelle Fragen in unseren Rundschreiben

 

Datenschutz

Datenschutzordnung des Berufsverbandes genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V.

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. dessen persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Bankverbindung, Arbeitgeber, Versicherungsdaten, Position und sonstige relevante Daten) auf.

 Diese werden in einem EDV-System gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

  1. Die Mitglieder gestatten die Verwendung der persönlichen Daten für Zwecke des Vereins, der sie unter Berücksichtigung der Vorschriften der Datenschutzgesetze und des Verbandszweckes zu verwalten hat. Die Gestattung ist jederzeit widerrufbar, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verein vereinbar ist.
  2. Die Mitglieder gestatten die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an folgende Stellen:
  • Versicherungsdienstleister bei der Gewährung der angebotenen
  • VersicherungsleistungenZahlungsdienstleister bei der Abwicklung von Zahlungen
  • Postdienstleister bei der Übersendung notwendiger Dokumente
  • IT-Dienstleister bei der Administration unserer Server
  • juristische Kooperationspartner

Übermittelt werden können bei Mitgliedern die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Veranstaltungen des Verbandes veröffentlicht dieser besondere Ereignisse in Wort und Bild in geeigneten Medien.

  1. Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos (z.B. Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder, verstorbene Mitglieder) seiner Mitglieder in seinen Rundschreiben sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Wahlergebnisse sowie anwesende Vorstände, Mitglieder und Ehrengäste. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name/Funktion sowie evtl. weiterer relevanten Daten wie z.B. Alter, Verbandszugehörigkeit, Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit usw.
  2. Mitgliederlisten dürfen nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht werden.
  3. Falls der Verein ein Kooperationsabkommen mit einem Dritten geschlossen hat oder schließt, ist er berechtigt, diesem einmal jährlich eine vollständige Liste der Adressen einschließlich des Geburtsdatums der Vereinsmitglieder mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Das Mitglied kann dieser

Weitergabe schriftlich im Beitragsantrag oder später widersprechen.

  1. Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung der Satzung und der jeweiligen Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder dieser Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereines sowie der Veröffentlichung von Bild-und/oder Tondokumenten in Print-, Tele- und elektronischen Medien zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die persönlichen Daten des austretenden Mitglieds nach 180 Tagen gelöscht. Es sei denn es bestehen vereins-, versicherungs- oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Vereins zu einer längeren Aufbewahrung (§§ 145-147 AO). Falls Daten weitergegeben wurden, ist der Verband verpflichtet bei der empfangenden Stelle dafür zu sorgen, dass die Daten dort gelöscht werden. Dies gilt nicht für Meldungen an die Versicherungspartner.

Stand 08/2018

 

Informationspflicht nach § 13 DSGVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmitz 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (berechtigte Interessen, die verfolgt werden):

Mitgliedantrag, Satzung, Datenschutzordnung des Verbandes

 

Speicherdauer der Mitgliederdaten:

Bei Mitgliedern unbeschränkt, bei Austritt aus dem Verband 180 Tage nach Gültigkeit der Kündigung

Empfänger der Daten: 

  • Versicherungsdienstleister bei der Gewährung der angebotenen Versicherungsleistungen 
  • Zahlungsdienstleister bei der Abwicklung von Zahlungen 
  • Postdienstleister bei der Übersendung notwendiger Dokumente 
  • IT-Dienstleister bei der Administration unserer Server

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn einer der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Recht und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat das unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes gelten machen.

 

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer des Berufsverbandes genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V.,

Herrn Hermann Schmitz

Stand 08/2018

 

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